Ordnung
über die Aufgaben des Vorstandes
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Schützenverein
Buer in Westfalen 1769 e.V.
Auf Grund der §3 Ziffer 3b und §13 Absatz B Ziffer 3a der Satzung hat der Vorstand folgende Ordnung über die Aufgaben des Vorstandes für den SV Buer 1769 beschlossen.
§1 – Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins und zwar mit folgenden Aufgabenbereichen:
1.) Vorsitzender
- Die Versammlungen und Sitzungen der Organe werden vom Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen.
- Er beruft den Vorstand zusammen, sooft es die Geschäftslage erfordert mindestens jedoch zweimal im Jahr oder wenn es von 1/3 der Mitglieder des Vorstandes beantragt wird (§13 Absatz B, Ziffer 4 der Satzung).
- Er vertritt den Verein in allen seinen Belangen nach außen und innen.
- Er hat dafür Sorge zu tragen, dass im Falle seiner Verhinderung der Geschäftsführer unterrichtet und mit allen Unterlagen versehen ist, so dass die Vertretung reibungslos vonstattengeht.
2.) Geschäftsführer
- Der Geschäftsführer nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden wahr für den Fall, dass dieser verhindert ist.
- Er ist für die Weitergabe und die Erledigung der Beschlüsse verantwortlich sowie für ordnungsgemäße Registrierung und Aufbewahrung des gesamten Schriftwechsels.
- Ihm obliegt die fristgerechte Versendung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
- Er hat für Vorstandswahlen Stimmzettel vorzubereiten.
- Er verwaltet die Chronik und das Archiv des Vereines und führt ein Verzeichnis der dem Verein gehörenden Inventarien.
- Er hält regelmäßigen Kontakt zum Sportleiter, zum Jugendleiter, zum Organisationsleiter und den Kompaniechefs und ist ihr Ansprechpartner.
3.) Schatzmeister
- Er verwaltet die Kasse des Vereins und führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben.
- In der Mitgliederversammlung erstattet er den Kassenbericht und legt den Haushaltsplan für das laufende Jahr vor.
- Er hat in jeder Vorstandssitzung über den Kassenstand zu berichten.
4.) Oberst (Kommandeur)
- Er ist für die Einhaltung traditioneller Abläufe zuständig.
- Er ist für die Organisation und den Ablauf des Schützenfestes verantwortlich.
- Er führt die Oberaufsicht beim Königsvogelschießen mit Ausnahme der schießtechnischen Leitung, die vom Schießleiter übernommen wird.
- Er hat das Königshaus zu beraten und zu führen.
- Er ist bei Festzügen und Aufmärschen für die Aufstellung und die Ordnung verantwortlich.
- Er nimmt Ehrungen und Auszeichnungen verdienter Schützen vor.
- Er hält regelmäßigen Kontakt zu den Kompanien und deren Mitgliedern.
5.) Vereinssportleiter
- Er ist für die Organisation und Durchführung des gesamten Sportbetriebes in Zusammenarbeit mit den Kompaniesportleitern verantwortlich.
- Zur Beratung stehen ihm die Übungs- und der Jugendleiter zur Verfügung.
6.) Jugendleiter
Er ist für die Jugendgruppe verantwortlich, diese führt und verwaltet sich selbständig.
7.) Organisationsleiter
Er steht der Organisationsgruppe vor, deren Aufgabengebiet besteht aus:
- Erhaltung, Pflege und Nutzung des Vereinsheimes
- Öffentlichkeitsarbeit
- Nutzung der Informationsmedien
- Datenschutz
8.) Kompaniechef
Sie sind für die jeweilige Kompanie verantwortlich, diese führen und verwalten sich selbständig.
§2 - Inkrafttreten
Diese Ordnung über die Aufgaben des Vorstandes tritt auf Grund des Beschlusses des Vorstandes vom 21.10.2024 mit sofortiger Wirkung in Kraft.
gez.
Kurt Herrmann
Vorsitzender