Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen
Schützenverein
Buer in Westfalen 1769 e.V.
Auf Grund der §§ 3 Ziffer 3,c und 13 Ziffer 5 der Satzung hat der Vorstand folgende Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen für den SV Buer 1769 beschlossen.
Diese Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen tritt auf Grund des Beschlusses des Vorstandes vom 8.4.1969 mit sofortiger Wirkung in Kraft.