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Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen

Schützenverein
Buer in Westfalen 1769 e.V.

wappen 1769 freigestellt

 

Auf Grund der §§ 3 Ziffer 3,c und 13 Ziffer 5 der Satzung hat der Vorstand folgende Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen für den SV Buer 1769 beschlossen.

Schuetzenschur Einstufung


Diese Richtlinien für das Verleihen von Schießauszeichnungen tritt auf Grund des Beschlusses des Vorstandes vom 8.4.1969 mit sofortiger Wirkung in Kraft.


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